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   BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00   

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https://dejure.org/2001,21679
BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00 (https://dejure.org/2001,21679)
BVerfG, Entscheidung vom 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00 (https://dejure.org/2001,21679)
BVerfG, Entscheidung vom 13. Juni 2001 - 2 BvR 1410/00 (https://dejure.org/2001,21679)
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  • BVerfG, 15.04.1980 - 2 BvR 842/77

    Ausbürgerung II

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00
    Nach dem in § 90 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität ist eine Verfassungsbeschwerde in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß ausgeräumt werden könnte, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 1, 13 [14]; 54, 53 [65]).
  • BVerfG, 08.02.1994 - 1 BvR 1693/92

    Verfassungsbeschwerde betreffend einen Mietrechtsstreit erfolglos

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00
    Ihre Annahme ist mangels hinreichender Aussicht auf Erfolg auch nicht zur Durchsetzung der in § 90 Abs. 1 BVerfGG genannten Rechte angezeigt im Sinne von § 93a Abs. 2 Buchstabe b BVerfGG (vgl. BVerfGE 90, 22 [25 f.]).
  • BVerfG, 22.11.1996 - 2 BvR 1753/96

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde mangels Rechtswegerschöpfung - Nicht

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00
    Auch insoweit hat die Beschwerdeführerin mithin das fachgerichtliche Verfahren nicht angemessen betrieben (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 22. November 1996 - 2 BvR 1753/96 -, AuAS 1997, S. 6 [7]).
  • BVerfG, 12.10.1951 - 1 BvR 201/51

    Anforderungen an die Rechtswegerschöpfung i.S. von § 90 Abs. 2 S. 1 BVerfGG

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00
    Nach dem in § 90 Abs. 1 Satz 1 BVerfGG zum Ausdruck kommenden allgemeinen Grundsatz der Subsidiarität ist eine Verfassungsbeschwerde in der Regel unzulässig, wenn ein an sich gegebenes Rechtsmittel, durch dessen Gebrauch der behauptete Grundrechtsverstoß ausgeräumt werden könnte, aus prozessualen Gründen erfolglos bleibt (vgl. BVerfGE 1, 13 [14]; 54, 53 [65]).
  • BVerfG, 25.03.1996 - 2 BvR 2952/95

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Erschöpfung des

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00
    Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn ein Antrag auf Zulassung der Berufung, mit dem eine Versagung des rechtlichen Gehörs gerügt werden kann (§ 78 Abs. 3 Nr. 3 AsylVfG, § 138 Nr. 3 VwGO), wie hier gemäß § 78 Abs. 4 Satz 4 AsylVfG wegen nicht ausreichender Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes abgelehnt worden ist und es - wie vorliegend - an einer verfassungsrechtlich erheblichen Auseinandersetzung damit fehlt (vgl. Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 25. März 1996 - 2 BvR 2952/95 -, NVwZ-Beilage 9/1996, S. 66 [67]).
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 761/00

    Abschiebung; Abschiebungshindernis; Abschiebungsschutz; Angola; Asyl;

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00
    OVG -, nicht veröffentlicht; grundsätzlich auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 1. März 2001 - 1 L 761/00 - [Leitsatz in JURIS veröffentlicht], das allerdings im Einzelfall differenziert [vgl. Urteil vom 1. März 2001 - 1 L 4006/00 -, nicht veröffentlicht]), und einen darauf bezogenen Gehörsverstoß des Verwaltungsgerichts als Zulassungsgrund geltend zu machen.
  • OVG Niedersachsen, 01.03.2001 - 1 L 4006/00

    Abschiebungsschutz; Angola; Bürgerkrieg; Kindersterblichkeit; medizinisch

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00
    OVG -, nicht veröffentlicht; grundsätzlich auch Niedersächsisches OVG, Urteil vom 1. März 2001 - 1 L 761/00 - [Leitsatz in JURIS veröffentlicht], das allerdings im Einzelfall differenziert [vgl. Urteil vom 1. März 2001 - 1 L 4006/00 -, nicht veröffentlicht]), und einen darauf bezogenen Gehörsverstoß des Verwaltungsgerichts als Zulassungsgrund geltend zu machen.
  • VGH Baden-Württemberg, 24.02.1999 - A 13 S 3092/95

    Angola: unzureichende medizinische Versorgung für Kleinkinder

    Auszug aus BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00
    Die Beschwerdeführerin hat es darüber hinaus in dem die Anfechtungsklage des Bundesbeauftragten betreffenden Berufungszulassungsverfahren versäumt, den noch vom Bundesamt für die Annahme eines Abschiebungshindernisses gemäß § 53 Abs. 6 Satz 1 AuslG für ausschlaggebend erachteten Umstand, dass die Beschwerdeführerin in Deutschland geboren und mit dem hygienischen und medizinischen Standard Mitteleuropas aufgewachsen sei, und deshalb bei Verbringung nach Angola gleichsam in den Tod geschickt würde (vgl. dazu Abschiebungsschutz zubilligend: VGH Baden-Württemberg, Beschluss vom 24. Februar 1999 - A 13 S 3092/95 -, InfAuslR 1999, S. 452; in diese Richtung tendierend auch OVG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 28. Juni 2000 - 1 A 1462/92.
  • VGH Bayern, 28.06.2000 - 25 ZB 00.31369
    Auszug aus BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der angolanischen Staatsangehörigen L ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Ursula Scheubel, Reifenstuelstraße 6, 80469 München - gegen 1. a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2000 - 25 ZB 00.31369 -, b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2000 - M 21 K 00.50383 -, 2. a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2000 - 25 ZB 00.31370 -, b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2000 - M 21 K 00.50427 - und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der Rechtsanwältin Ursula Scheubel hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Sommer, die Richterin Osterloh und den Richter Di Fabio gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 13. Juni 2001 einstimmig beschlossen:.
  • VGH Bayern, 28.06.2000 - 25 ZB 00.31370
    Auszug aus BVerfG, 13.06.2001 - 2 BvR 1410/00
    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde der angolanischen Staatsangehörigen L ... - Bevollmächtigte: Rechtsanwältin Ursula Scheubel, Reifenstuelstraße 6, 80469 München - gegen 1. a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2000 - 25 ZB 00.31369 -, b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2000 - M 21 K 00.50383 -, 2. a) den Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs vom 28. Juni 2000 - 25 ZB 00.31370 -, b) das Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 28. April 2000 - M 21 K 00.50427 - und Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Beiordnung der Rechtsanwältin Ursula Scheubel hat die 2. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den Richter Sommer, die Richterin Osterloh und den Richter Di Fabio gemäß § 93b in Verbindung mit § 93a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 13. Juni 2001 einstimmig beschlossen:.
  • VGH Bayern, 02.09.1999 - 25 B 99.30815
  • VG München, 28.04.2000 - M 21 K 00.50427
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